Mit einem Großaufgebot reagierte die Polizei am Sonntagabend auf eine aus dem Ruder laufende Siegesfeier Mannheimer Fußballfans.
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Die Fußballfans feierten vor einem Vereinslokal den Sieg ihrer Mannschaft im Istanbuler Stadtderby. Nachdem es dort zu Rangeleien gekommen war, wurden gegen 20:40 Uhr insgesamt zehn Streifenwagen in die Industriestraße beordert. Die Polizei fand nach eigenen Angaben rund 40 Personen auf der Straße vor, von denen ca. zehn bengalische Feuer abgebrannt haben sollen. Den polizeilichen Anweisungen, die Feuer zu löschen, kamen die Personen nicht nach. Dem Polizeibericht zufolge richteten sich stattdessen verbale Aggressionen gegen die Beamten, es soll vereinzelt mit Feuerzeugen geworfen worden sein und es soll zu Versuchen gekommen sein, den Polizisten gegenüber handgreiflich zu werden.
Die Beamten drängten die Menschenansammlung schließlich unter dem Einsatz von Pfefferspray zurück in das Vereinsheim.
Das Polizeirevier Neckarstadt ermittelt nun wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs gegen die Teilnehmer der Versammlung.
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Mit einem Großaufgebot reagierte die Polizei am Sonntagabend auf eine aus dem Ruder laufende Siegesfeier Mannheimer Fußballfans.
Die Fußballfans feierten vor einem Vereinslokal den Sieg ihrer Mannschaft im Istanbuler Stadtderby. Nachdem es dort zu Rangeleien gekommen war, wurden gegen 20:40 Uhr insgesamt zehn Streifenwagen in die Industriestraße beordert. Die Polizei fand nach eigenen Angaben rund 40 Personen auf der Straße vor, von denen ca. zehn bengalische Feuer abgebrannt haben sollen. Den polizeilichen Anweisungen, die Feuer zu löschen, kamen die Personen nicht nach. Dem Polizeibericht zufolge richteten sich stattdessen verbale Aggressionen gegen die Beamten, es soll vereinzelt mit Feuerzeugen geworfen worden sein und es soll zu Versuchen gekommen sein, den Polizisten gegenüber handgreiflich zu werden.
Die Beamten drängten die Menschenansammlung schließlich unter dem Einsatz von Pfefferspray zurück in das Vereinsheim.
Das Polizeirevier Neckarstadt ermittelt nun wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs gegen die Teilnehmer der Versammlung.
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