Mit einem vorgehaltenen Butterflymesser versuchte einem Jugendlicher die Tageseinnahmen eines Friseursalons zu rauben, hatte aber nicht die Rechnung mit dem Inhaber gemacht.Meldung des Polizeipräsidiums Mannheim:
Wegen eines versuchten schweren Raubes ermitteln derzeit die Beamten des Kriminalkommissariats in Mannheim.
Gegen 20:20 Uhr betrat ein bislang unbekannter Jugendlicher den Friseursalon des Geschädigten in der Mannheimer Mittelstraße. Weitere junge Männer, bei denen es sich um Begleitpersonen des eigentlichen Täters gehandelt haben dürfte, blieben vor dem Geschäft.
Der unbekannte Täter verlangte schließlich unter Vorhalt eines Butterflymessers Geld von dem 70-jährigen Geschädigten. Nachdem der Geschäftsinhaber die Herausgabe der Barschaft verweigerte, kam es zu einer Rangelei, bei der der Täter auch in Richtung seines Opfers gestochen haben soll, letztlich aber ohne Beute aus dem Laden flüchtete.
Täterbeschreibung: 15 bis 17 Jahre alt, akzentfreies Deutsch, rote kurze Haare, 170 cm groß, unmaskiert, bekleidet mit schwarzer Jacke mit Kapuze und grauer Mütze.
Das Butterflymesser soll eine 15 cm lange Klinge gehabt haben.
Personen, die auf das Geschehen aufmerksam wurden oder denen der Täter aufgefallen ist, werden gebeten, die Kriminalpolizei unter 0621 174-5555 anzurufen.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Mit einem vorgehaltenen Butterflymesser versuchte einem Jugendlicher die Tageseinnahmen eines Friseursalons zu rauben, hatte aber nicht die Rechnung mit dem Inhaber gemacht.Meldung des Polizeipräsidiums Mannheim:
Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von: