Auf der Friesenheimer Insel Nahe der Kammerschleuse (Symbolbild, Archiv) | Foto: Neckarstadtblog
Handgreiflichkeiten und Schüsse meldete ein Zeuge bereits am späten Freitagabend der Polizei.
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Laut des Zeugen, der gegen 23:53 Uhr die Polizei alarmierte, sollen sich zuvor zwei Fahrzeuge gegenseitig blockiert haben. Anschließend habe er Handgreiflichkeiten zwischen den Insassen beobachtet und es seien Schüsse gefallen.
Fünf Funkstreifenwagen rückten sogleich aus und fanden auf Höhe des Parkplatzes „An der Kammerschleuse“ die beiden beschriebenen Fahrzeuge und unterzogen sie einer Kontrolle. Ein Fahrzeug war mit vier Männern und einer Frau besetzt, der andere Wagen mit je einem Mann und einer Frau. In dem mit fünf Personen besetzten Auto entdeckten die Polizisten ein Springmesser sowie eine Schreckschusswaffe, für die ein sogenannter „kleiner Waffenschein“ erforderlich ist.
„Der Grund für den Vorfall ist bislang noch nicht bekannt“, heißt es seitens der Behörde.
Obwohl es laut Polizeibericht keine Verletzten gab, werden nun die genaueren Umstände ermittelt. So könnten z.B. ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung vorliegen. Den Besitzer der Schreckschusswaffe erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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Handgreiflichkeiten und Schüsse meldete ein Zeuge bereits am späten Freitagabend der Polizei.
Laut des Zeugen, der gegen 23:53 Uhr die Polizei alarmierte, sollen sich zuvor zwei Fahrzeuge gegenseitig blockiert haben. Anschließend habe er Handgreiflichkeiten zwischen den Insassen beobachtet und es seien Schüsse gefallen.
Fünf Funkstreifenwagen rückten sogleich aus und fanden auf Höhe des Parkplatzes „An der Kammerschleuse“ die beiden beschriebenen Fahrzeuge und unterzogen sie einer Kontrolle. Ein Fahrzeug war mit vier Männern und einer Frau besetzt, der andere Wagen mit je einem Mann und einer Frau. In dem mit fünf Personen besetzten Auto entdeckten die Polizisten ein Springmesser sowie eine Schreckschusswaffe, für die ein sogenannter „kleiner Waffenschein“ erforderlich ist.
„Der Grund für den Vorfall ist bislang noch nicht bekannt“, heißt es seitens der Behörde.
Obwohl es laut Polizeibericht keine Verletzten gab, werden nun die genaueren Umstände ermittelt. So könnten z.B. ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Nötigung vorliegen. Den Besitzer der Schreckschusswaffe erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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