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Ergebnis der Compliance-Prüfung bringt kaum neue Erkenntnisse

Ein Mitarbeiter eines Kunden-Service-Centers muss nun personalrechtliche Konsequenzen fürchten. An entscheidenden Punkten haben die Befragten Erinnerungslücken. (Mit Video)

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In der Compliance-Untersuchung der GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft zur Vermietung von zwei Drehscheibenwohnungen an einen externen Mieter wurde am Freitag, 25. September 2020, der Abschlussbericht der Presse vorgestellt. Der Bericht bestätigt die Einschätzung, dass bei der Vermietung gegen geltende Regeln der GBG verstoßen worden ist. Die Compliance-Beauftragte und der Geschäftsführer des Unternehmens stellten die Ergebnisse auf einer Pressekonferenz vor insgesamt vier Medienvertretern gemeinsam vor.

Es geht dabei um folgenden Sachverhalt: Die Geschäftsführung der GBG wurde durch ein Beschwerdeschreiben darauf aufmerksam gemacht, dass zwei Nutzungsvereinbarungen über Drehscheibenwohnungen der GBG abgeschlossen wurden. Solche Nutzungsvereinbarungen mit Externen sind nicht vorgesehen, da diese Wohnungen nur für den internen Gebrauch vorgehalten werden, um Mieter*innen kurzfristig unterbringen zu können, wenn ihre eigentliche Wohnung z.B. gerade saniert wird. Dieser Vergabevorgang an einen Externen, den Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel, wurde darum an die Compliance-Beauftragte zur Prüfung übergeben. Die Compliance-Beauftragte schaltete eine Anwaltskanzlei ein, die der GBG als Ombudsmann in Compliance-Fragen zur Seite steht. Beauftragte und Anwaltskanzlei haben den Vorgang teilweise rekonstruiert, mit Beteiligten gesprochen und einen Bericht erstellt. Dieser Bericht wurde dem Aufsichtsratsvorsitzenden, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz, zugestellt.

Der Compliance-Verstoß aus Sicht der GBG

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GBG-Wohnungen im Herzogenried | Foto: M. Schülke

Der Bericht rekonstruiert die Vorgänge folgendermaßen: Im November 2019 stellte Nikolas Löbel eine Anfrage nach Gästewohnungen an die GBG. Dem Bundestagsabgeordneten wurde mitgeteilt, dass es für den angefragten Zeitraum keine Gästewohnungen mehr gibt, dass ihm allerdings Drehscheibenwohnungen angeboten werden könnten. Es wurde am 8. Januar 2020 schließlich ein Nutzungsvertrag zwischen Nikolas Löbel und der GBG über zwei Drehscheibenwohnungen im Herzogenried geschlossen mit Laufzeit ab 1. Februar 2020. Beide Verträge wurden zwischenzeitlich verlängert. Einer ist inzwischen beendet, der andere läuft noch bis Ende Oktober. Die in der Vereinbarung festgeschriebenen Mieten wurden bezahlt.

Vermietung lief über Kunden-Service-Center statt über die Vermietungsabteilung

Der Bericht hält fest: Die Vergabe dieser beiden Drehscheibenwohnungen entspricht nicht den Regelungen der GBG. Diese Wohnungen sind nicht für die Vergabe an Externe vorgesehen. Die Vermietung haben in diesem Fall Mitarbeiter eines Kunden-Service-Centers organisiert und unterschrieben, was auch den Informationen des Neckarstadtblogs entspricht. Auch das widerspricht den internen GBG-Regelungen, nach denen die Vermietung allein durch die Vermietungsabteilung möglich ist. Zudem wurde die geschlossene Vereinbarung auch nicht regelgerecht in den Systemen der GBG erfasst.

Der Bericht geht davon aus, dass die betreffenden Personen mit ihrem Verhalten der GBG nicht schaden wollten. Es wird nun eine interne Entscheidung über personalrechtliche Konsequenzen geben.

Erinnerungslücken der Mitarbeiter*innen

Die Zusicherung der dauerhaften Anmietung einer GBG-Wohnung durch GBG-Mitarbeiter*innen ist nach den Erkenntnissen der Compliance-Prüfung nicht zu belegen. Die befragten Mitarbeiter*innen konnten sich daran nicht erinnern, schließen eigene Zusagen aber aus.

Löbel wird durch den Bericht weder belastet noch entlastet

Eine Bewertung des Verhaltens Dritter nimmt der Compliance-Bericht nicht vor. Der Bericht kann sich allein mit dem Verhalten von Mitarbeiter*innen der GBG befassen. Ob Nikolas Löbel sich mithilfe seiner Position als Bundestagsabgeordneter, ehemaliges GBG-Aufsichtsratsmitglied und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat private Vorteile verschafft hat, wurde gar nicht untersucht. Der Nikolas Löbel sah im Compliance-Verfahren der GBG eine von linken politischen Kräften gesteuerte Kampagne gegen seine Person. Das Compliance-Verfahren wurde aber aufgrund der internen Regelungen des Unternehmens in Gang gesetzt. Die GBG betont, dass es zu keinem Zeitpunkt vor oder während der Prüfung und der Erstellung des Berichts in diesem Zusammenhang eine politische Einflussnahme gab, wie vom CDU-Politiker behauptet wurde.

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Anfragen von Amtsträger*innen und Aufsichtsratsmitgliedern laufen zukünftig immer über die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der GBG hat sich nach der nun erfolgten Aufarbeitung dieses Falls auf Empfehlung des Compliance-Berichts entschlossen, die Compliance-Richtlinien des Unternehmens zu ergänzen. Damit sollen künftig mögliche ähnliche Verdachtsfälle verhindert und vor allen Dingen die Mitarbeiter*innen geschützt werden. Es ist vorgesehen, dass künftig alle Anfragen von Personen, die auch Amtsträger und/oder Aufsichtsratsmitglieder sind, immer über den Geschäftsführer oder in Vertretung die Prokuristen der GBG laufen müssen. Diese Personen sind Karl-Heinz Frings als Geschäftsführer und die drei Prokuristen Andreas Knoch, Christian Franke und Matthias Henes. Diese erweiterte Regelung findet sich im Verhaltenskodex der GBG Unternehmensgruppe wieder. Nach ersten Gesprächen hat der Betriebsrat hier seine Unterstützung signalisiert.

Das Compliance-System der GBG

Die GBG hatte ihr aktuell gültiges Compliance-System im Jahr 2017 eingeführt. Compliance lässt sich dabei mit Regeltreue übersetzen. Damit ist die Einhaltung von Gesetzen, aber auch Richtlinien, betrieblichen Vereinbarungen und moralischem Verhalten im Unternehmen gemeint. Die GBG legt großen Wert auf einen transparenten und nachvollziehbaren Ablauf ihrer Geschäfte. Zu dem Compliance-System gehören eine interne Compliance-Beauftragte und eine externe Ombudsstelle.

GBG lobt ihr funktionierendes Compliance-System

Die Geschäftsführung der GBG bedankt sich bei der Compliance-Beauftragten des Unternehmens und der beteiligten Anwaltskanzlei für die schnelle Aufklärung des aktuellen, auch öffentlich viel beachteten Falls. „Die positive Erkenntnis ist, dass unser Compliance-System funktioniert. Das ist von großer Bedeutung, weil wir so die Reputation des Unternehmens schützen können und zudem unseren Mitarbeiter*innen wichtige Leitplanken in ihrer Arbeiten bieten“, sagt Karl-Heinz Frings, Geschäftsführer der GBG. „Es ist für uns alle zentral, dass wir Fehler in unseren zentralen Aufgabenfeldern vermeiden und dann, wenn solche Fehler doch passieren, diese intern offen ansprechen, klären und künftig verhindern.“

Neuregelung im Umgang mit Gästewohnungen

Während Geschäftsführer Karl-Heinz Frings während der Pressekonferenz am 25. September noch keinen Grund für eine Änderung der Vermietungspraxis sah (s. Video oben), gab die Wohnungsbaugesellschaft weniger als eine Woche später doch eine Neuregelung bekannt.

„Um Missverständnisse auszuschließen“, so GBG-Sprecher Heiko Brohm auf Anfrage des Mannheimer Morgens, habe sich die Wohnungsbaugesellschaft entschlossen, die Gästewohnungen zukünftig wieder nur den Kund*innen der GBG für eine zeitlich begrenzte Anmietung anzubieten oder diese für Notfälle bereitzustellen. Zu diesem Zweck seien die Gästewohnungen auch eingeführt worden.

Der Weg der Anmietung über die GBG-Vermietungsabteilung bleibe bestehen, auf anderen Online-Portalen werde man diese Wohnungen weiterhin nicht anbieten. Auf der Pressekonferenz hatte der Geschäftsführer zudem betont, dass es sich bei diesen Gästewohnungen nicht um ein „Plattform-Angebot“ (wie z.B. Airbnb) handele.

Quelle: Pressemitteilungen der GBG – Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH

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