Gegenstand des Verfahrens: Dieses Foto des Polizeieinsatzes führte in seiner ursprünglichen, unverpixelten Form zur Anklage. (Gesicht und Namensschild durch die Redaktion anonymisiert) | Quelle: Archiv/X
Wenn entlastende Videos verschwinden, Zeug*innen kaum zählen und Gerichte keine Folgen ziehen, leidet das Vertrauen in Polizei und Justiz.
Ein Kommentar von Manuel Schülke.
Der Prozess gegen den Klimaaktivisten Raúl Semmler hätte klären können, was bei einem Polizeieinsatz tatsächlich passiert ist. Stattdessen bleibt genau das offen. Nicht, weil es keine Beweise gegeben hätte, sondern weil sie nicht mehr existieren. Über den Prozess und die gelöschten Polizei-Videos berichtete zuletzt Valerie Gerards im Mannheimer Morgen.
Worum es in dem Verfahren ging
Semmler wurde vorgeworfen, gegen das Kunsturheberrechtsgesetz verstoßen zu haben. Er hatte Bilder und Videos eines Polizeieinsatzes vom 6. September 2023 auf der Plattform X veröffentlicht, auf denen ein Polizeibeamter erkennbar zu sehen ist. Die Anklage stützte sich darauf, dass der Beamte der Veröffentlichung nicht zugestimmt habe. Ob diese Veröffentlichung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt war, hing damit auch von der Frage ab, wie der Einsatz tatsächlich ablief.
In einem Video, das bei X veröffentlicht wurde, sind die Beweissicherungskameras, die womöglich entlastende Aufnahmen gemacht haben, zu erkennen | Screenshot: X
Die Videoaufnahmen und die Löschanweisung
Zentral war die Frage, ob ein Polizeibeamter Semmler bei dem Einsatz würgte. Zwei polizeiliche Videoaufnahmen hätten dazu beitragen können, diese Frage zu beantworten. Die Aufnahmen waren zunächst vorhanden. Der als Beweissicherungsbeamter eingesetzte Polizist wertete sie unmittelbar nach dem Einsatz aus und übergab sie zusammen mit seinem Bericht. Erst einige Wochen später erhielt er nach eigener Aussage die Anweisung seines Vorgesetzten, sämtliche Daten zu dem Einsatz vollständig zu löschen. Einen sachlichen Grund konnte er dafür im Verfahren nicht benennen. Die Anordnung sei mündlich erfolgt, schriftliche Unterlagen dazu existierten nicht. Die Videos waren weg.
Dabei beruft sich die Polizei oft auf das Polizeigesetz Baden-Württemberg, das eine Löschung von Videoaufnahmen nach spätestens 30 Tagen vorsieht. Doch im Fall Semmler greift dieses Argument nicht: Die Aufnahmen waren bereits gesichtet und in einem polizeilichen Bericht verwertet worden. Damit waren sie Teil eines Ermittlungsverfahrens und hätten gemäß der Strafprozessordnung gesichert werden müssen. Dass sie dennoch auf Anweisung eines Vorgesetzten gelöscht wurden, blieb im Verfahren ohne nachvollziehbare Begründung.
Semmler hatte seinerseits Anzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet. Der Eingang dieser Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim am 22. September 2023 bestätigt. Die Anzeige des Polizeibeamten gegen Semmler erfolgte erst, nachdem Semmler die Bilder des Einsatzes sowie den Eingang seiner Anzeige auf der Plattform X öffentlich gemacht hatte. Dass auf Anzeigen gegen Polizeibeamt*innen später Gegenanzeigen aus dem polizeilichen Umfeld folgen, wird in ähnlichen Verfahren immer wieder beobachtet.
Dieses Schreiben der Staatsanwaltschaft Mannheim veröffentlichte Semmler ebenfalls – dieses allerdings ausreichend anonymisiert | Quelle: X
Wiederholt Zweifel an Polizeidarstellungen
Der Fall steht nicht allein. In der letzten Zeit wurde die Glaubwürdigkeit der Mannheimer Polizei mehrfach erschüttert. Es gab einen dokumentierten Fall, in dem ein Polizeibeamter und eine Polizistin in Ausbildung vor Gericht Angaben machten, die durch Aufnahmen der Videoüberwachung widerlegt wurden. In einem weiteren Verfahren stellte das Amtsgericht Mannheim fest, dass ein Polizeibeamter Beweismittel manipuliert hatte. Nun folgt ein Prozess, in dem entlastendes Videomaterial aus einem Polizeieinsatz gelöscht wurde.
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Diese Vorgänge haben eines gemeinsam: Immer dann, wenn polizeiliches Handeln überprüfbar sein müsste, geraten Beweise, Aussagen oder deren Sicherung ins Wanken.
Das Gewicht eines unabhängigen Zeugen
Im Verfahren gegen Semmler sagte auch ein Mannheimer Fotojournalist als Augenzeuge aus. Er bestätigte die Darstellung des Angeklagten. Als Journalist war er nicht beteiligt und hatte kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens.
Dem stand die Aussage des Polizeibeamten gegenüber, der Anzeige erstattet hatte und im Fall einer Verurteilung im selben Verfahren eine Schmerzensgeldzahlung erhalten sollte. Damit hatte er ein unmittelbares finanzielles Interesse am Ausgang des Prozesses. Das Gericht folgte in seiner Beweiswürdigung letztlich der polizeilichen Darstellung und nicht der Aussage des unabhängigen Augenzeugen.
Gelöschte Beweise ohne Folgen
Im weiteren Verlauf des Verfahrens machte es sich die Justiz jedoch zu einfach, als sie die Löschung als rein administrativen Akt verbuchte. Die Verteidigung forderte, die Umstände der Löschung aufzuklären und beteiligte Polizeibeamt*innen zu laden. Sie wies darauf hin, dass digitale Daten in der Regel nicht einfach gelöscht, sondern überschrieben werden. Zwar bemühte sich das Gericht um Aufklärung zum Verbleib der Videos, behandelte sie am Ende jedoch als „unerreichbare Beweismittel“ und zog daraus keine weiteren Konsequenzen für die Beweiswürdigung.
Doch wenn Aufnahmen, die bereits ausgewertet und in polizeilichen Berichten berücksichtigt wurden, dennoch gelöscht werden, verliert die polizeiliche Videodokumentation ihre wichtigste Funktion: die objektive Wahrheitsfindung. Statt zur Aufklärung beizutragen, droht sie so zu einem einseitigen Instrument der Strafverfolgung zu werden.
Persönlichkeitsrecht sticht Wahrheitsfindung
Die Staatsanwaltschaft stellte vor allem auf die Folgen der Veröffentlichung für den betroffenen Polizeibeamten ab und sprach von Anfeindungen. Das Gericht folgte dieser Linie. In anderen Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Kunsturheberrechtsgesetz verweist die Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg. Im vorliegenden Fall entschied sie sich für eine öffentliche Anklage. Ob der Einsatz selbst rechtmäßig war und was genau dabei geschah, konnte dagegen nicht mehr geklärt werden, weil entscheidende Beweise fehlten.
Wenn das Verschwinden von Beweisen ohne Folgen bleibt, schwächt das nicht nur ein einzelnes Verfahren. Es beschädigt die Glaubwürdigkeit der Mannheimer Polizei und untergräbt auch das Vertrauen in eine Justiz, die solche Vorgänge hinnimmt. Besonders problematisch ist das in Verfahren, in denen staatliches Handeln selbst Gegenstand der Überprüfung ist.
Quellen: Mannheimer Morgen, X.com, eigene Recherchen
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Wenn entlastende Videos verschwinden, Zeug*innen kaum zählen und Gerichte keine Folgen ziehen, leidet das Vertrauen in Polizei und Justiz.
Ein Kommentar von Manuel Schülke.
Der Prozess gegen den Klimaaktivisten Raúl Semmler hätte klären können, was bei einem Polizeieinsatz tatsächlich passiert ist. Stattdessen bleibt genau das offen. Nicht, weil es keine Beweise gegeben hätte, sondern weil sie nicht mehr existieren. Über den Prozess und die gelöschten Polizei-Videos berichtete zuletzt Valerie Gerards im Mannheimer Morgen.
Worum es in dem Verfahren ging
Semmler wurde vorgeworfen, gegen das Kunsturheberrechtsgesetz verstoßen zu haben. Er hatte Bilder und Videos eines Polizeieinsatzes vom 6. September 2023 auf der Plattform X veröffentlicht, auf denen ein Polizeibeamter erkennbar zu sehen ist. Die Anklage stützte sich darauf, dass der Beamte der Veröffentlichung nicht zugestimmt habe. Ob diese Veröffentlichung durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gedeckt war, hing damit auch von der Frage ab, wie der Einsatz tatsächlich ablief.
Die Videoaufnahmen und die Löschanweisung
Zentral war die Frage, ob ein Polizeibeamter Semmler bei dem Einsatz würgte. Zwei polizeiliche Videoaufnahmen hätten dazu beitragen können, diese Frage zu beantworten. Die Aufnahmen waren zunächst vorhanden. Der als Beweissicherungsbeamter eingesetzte Polizist wertete sie unmittelbar nach dem Einsatz aus und übergab sie zusammen mit seinem Bericht. Erst einige Wochen später erhielt er nach eigener Aussage die Anweisung seines Vorgesetzten, sämtliche Daten zu dem Einsatz vollständig zu löschen. Einen sachlichen Grund konnte er dafür im Verfahren nicht benennen. Die Anordnung sei mündlich erfolgt, schriftliche Unterlagen dazu existierten nicht. Die Videos waren weg.
Dabei beruft sich die Polizei oft auf das Polizeigesetz Baden-Württemberg, das eine Löschung von Videoaufnahmen nach spätestens 30 Tagen vorsieht. Doch im Fall Semmler greift dieses Argument nicht: Die Aufnahmen waren bereits gesichtet und in einem polizeilichen Bericht verwertet worden. Damit waren sie Teil eines Ermittlungsverfahrens und hätten gemäß der Strafprozessordnung gesichert werden müssen. Dass sie dennoch auf Anweisung eines Vorgesetzten gelöscht wurden, blieb im Verfahren ohne nachvollziehbare Begründung.
Semmler hatte seinerseits Anzeige wegen Körperverletzung im Amt erstattet. Der Eingang dieser Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Mannheim am 22. September 2023 bestätigt. Die Anzeige des Polizeibeamten gegen Semmler erfolgte erst, nachdem Semmler die Bilder des Einsatzes sowie den Eingang seiner Anzeige auf der Plattform X öffentlich gemacht hatte. Dass auf Anzeigen gegen Polizeibeamt*innen später Gegenanzeigen aus dem polizeilichen Umfeld folgen, wird in ähnlichen Verfahren immer wieder beobachtet.
Wiederholt Zweifel an Polizeidarstellungen
Der Fall steht nicht allein. In der letzten Zeit wurde die Glaubwürdigkeit der Mannheimer Polizei mehrfach erschüttert. Es gab einen dokumentierten Fall, in dem ein Polizeibeamter und eine Polizistin in Ausbildung vor Gericht Angaben machten, die durch Aufnahmen der Videoüberwachung widerlegt wurden. In einem weiteren Verfahren stellte das Amtsgericht Mannheim fest, dass ein Polizeibeamter Beweismittel manipuliert hatte. Nun folgt ein Prozess, in dem entlastendes Videomaterial aus einem Polizeieinsatz gelöscht wurde.
Diese Vorgänge haben eines gemeinsam: Immer dann, wenn polizeiliches Handeln überprüfbar sein müsste, geraten Beweise, Aussagen oder deren Sicherung ins Wanken.
Das Gewicht eines unabhängigen Zeugen
Im Verfahren gegen Semmler sagte auch ein Mannheimer Fotojournalist als Augenzeuge aus. Er bestätigte die Darstellung des Angeklagten. Als Journalist war er nicht beteiligt und hatte kein eigenes Interesse am Ausgang des Verfahrens.
Dem stand die Aussage des Polizeibeamten gegenüber, der Anzeige erstattet hatte und im Fall einer Verurteilung im selben Verfahren eine Schmerzensgeldzahlung erhalten sollte. Damit hatte er ein unmittelbares finanzielles Interesse am Ausgang des Prozesses. Das Gericht folgte in seiner Beweiswürdigung letztlich der polizeilichen Darstellung und nicht der Aussage des unabhängigen Augenzeugen.
Gelöschte Beweise ohne Folgen
Im weiteren Verlauf des Verfahrens machte es sich die Justiz jedoch zu einfach, als sie die Löschung als rein administrativen Akt verbuchte. Die Verteidigung forderte, die Umstände der Löschung aufzuklären und beteiligte Polizeibeamt*innen zu laden. Sie wies darauf hin, dass digitale Daten in der Regel nicht einfach gelöscht, sondern überschrieben werden. Zwar bemühte sich das Gericht um Aufklärung zum Verbleib der Videos, behandelte sie am Ende jedoch als „unerreichbare Beweismittel“ und zog daraus keine weiteren Konsequenzen für die Beweiswürdigung.
Doch wenn Aufnahmen, die bereits ausgewertet und in polizeilichen Berichten berücksichtigt wurden, dennoch gelöscht werden, verliert die polizeiliche Videodokumentation ihre wichtigste Funktion: die objektive Wahrheitsfindung. Statt zur Aufklärung beizutragen, droht sie so zu einem einseitigen Instrument der Strafverfolgung zu werden.
Persönlichkeitsrecht sticht Wahrheitsfindung
Die Staatsanwaltschaft stellte vor allem auf die Folgen der Veröffentlichung für den betroffenen Polizeibeamten ab und sprach von Anfeindungen. Das Gericht folgte dieser Linie. In anderen Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Kunsturheberrechtsgesetz verweist die Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg. Im vorliegenden Fall entschied sie sich für eine öffentliche Anklage. Ob der Einsatz selbst rechtmäßig war und was genau dabei geschah, konnte dagegen nicht mehr geklärt werden, weil entscheidende Beweise fehlten.
Wenn das Verschwinden von Beweisen ohne Folgen bleibt, schwächt das nicht nur ein einzelnes Verfahren. Es beschädigt die Glaubwürdigkeit der Mannheimer Polizei und untergräbt auch das Vertrauen in eine Justiz, die solche Vorgänge hinnimmt. Besonders problematisch ist das in Verfahren, in denen staatliches Handeln selbst Gegenstand der Überprüfung ist.
Quellen: Mannheimer Morgen, X.com, eigene Recherchen
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