In der Neckarstadt fuhr ein Scan-Fahrzeug wochenlang ohne vorgeschriebene Schilder. Auch beim Datenschutz gibt es offene Fragen.
Der Pilotversuch mit dem Scan-Fahrzeug zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Neckarstadt ist seit dem 18. Dezember 2025 offiziell beendet. Das teilte die Stadt Mannheim auf Anfrage mit. Während die Verwaltung die Ergebnisse für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 10. Februar vorbereitet, wirft der Ablauf des Projekts rechtliche Fragen auf. Im Zentrum der Kritik stehen der späte Zeitpunkt der Beschilderung sowie eine eigenwillige Auslegung des Datenschutzes durch die städtischen Behörden.
Verspätete Warnung für Parkende
Der Testbetrieb startete bereits am 5. November 2025. Zu diesem Zeitpunkt fehlten im betroffenen Gebiet jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder aus Aluminium. Laut Auskunft der Stadt wurden diese erst in den Kalenderwochen 48 und 49 angebracht. Das entspricht dem Zeitraum ab dem 24. November. Ursprünglich war das gesamte Projekt nur auf eine Dauer von vier Wochen angelegt. Damit fuhr das Scan-Fahrzeug den Großteil der regulären Testphase ohne die erforderliche Kennzeichnung durch die Straßen.
Erst die spätere Verlängerung des Versuchs bis kurz vor Weihnachten führte dazu, dass die Schilder überhaupt für längere Zeit sichtbar waren. Das Landesmobilitätsgesetz schreibt in Paragraph 13 jedoch vor, dass die Bereiche für Betroffene erkennbar sein müssen, bevor eine Datenerhebung stattfindet. Die Stadt argumentiert, man habe die Informationspflichten durch Pressemitteilungen, Social Media und temporäre Plakate vollauf erfüllt. Dennoch bleibt der Fakt bestehen, dass die dauerhafte Beschilderung erst Wochen nach dem ersten Kamerascann montiert wurde.
Umstrittene Sicht auf den Datenschutz
Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die Informationspflichten nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf den Aluminiumschildern fehlen die nach Artikel 13 DSGVO notwendigen Angaben zu den Rechten der Betroffenen. Die Stadtverwaltung vertritt hierzu eine exklusive Rechtsauffassung. Sie behauptet, diese Informationspflichten würden nur greifen, wenn Personen ihr Kennzeichen aktiv an einem Parkscheinautomaten eingeben müssten. Da Mannheim solche Automaten nicht nutze und nur Falschparkende erfasse, sehe man keine Notwendigkeit für weitergehende Hinweise auf den Schildern.
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Diese Argumentation blendet zentrale rechtliche Standards aus. Die Erfassung eines Kfz-Kennzeichens in Verbindung mit Ort und Zeit gilt in der Rechtsprechung als Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO unterscheidet dabei nicht, ob Daten aktiv eingegeben oder automatisiert durch eine Kamera erfasst werden. Auch die Einschränkung auf den Sicherheitsbereich entbindet die Behörde nicht von der Transparenzpflicht gegenüber den Bürger*innen. Ob die Stadt Mannheim hier gegen europäisches Recht verstoßen hat, bleibt eine offene Frage.
Fragliche Kosten für kurze Dauer
Für die Beschaffung und Aufstellung der Schilder sowie die begleitende Plakatierung zahlte die Stadt knapp 7.000 Euro. Die Verwaltung verteidigt diese Investition trotz der kurzen Einsatzdauer. Man habe durch die Beteiligung am Modellprojekt wertvolle Erkenntnisse aus erster Hand gewonnen und das Scan-Fahrzeug kostenfrei nutzen können. Eine Fortführung des Pilotprojekts sei laut Stadt nicht möglich, da Mannheim kein definierter Projektpartner sei. Von Beginn an sei der Testeinsatz des Scan-Fahrzeugs zeitlich befristet gewesen. Ob künftig eigene Geräte angeschafft werden, ist noch offen. Der Termin für die öffentliche Vorstellung der statistischen Auswertung am 10. Februar soll nun Klarheit über den praktischen Nutzen der Kontrollfahrten bringen.
Anmerkung der Redaktion: Am 1. Februar 2026 haben wir eine Formulierung im letzten Abschnitt präzisiert. Sie konnte zuvor den Eindruck erwecken, Mannheim dürfe generell keine Scan-Fahrzeuge einsetzen. Tatsächlich bezieht sich die Aussage der Stadt nur auf die Fortsetzung des Pilotprojekts. Ob die Stadt künftig eigene Geräte beschafft, ist Gegenstand laufender Prüfungen.
Quellen: Auskunft der Stadt Mannheim, eigene Recherchen
In der Neckarstadt fuhr ein Scan-Fahrzeug wochenlang ohne vorgeschriebene Schilder. Auch beim Datenschutz gibt es offene Fragen.
Der Pilotversuch mit dem Scan-Fahrzeug zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Neckarstadt ist seit dem 18. Dezember 2025 offiziell beendet. Das teilte die Stadt Mannheim auf Anfrage mit. Während die Verwaltung die Ergebnisse für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 10. Februar vorbereitet, wirft der Ablauf des Projekts rechtliche Fragen auf. Im Zentrum der Kritik stehen der späte Zeitpunkt der Beschilderung sowie eine eigenwillige Auslegung des Datenschutzes durch die städtischen Behörden.
Verspätete Warnung für Parkende
Der Testbetrieb startete bereits am 5. November 2025. Zu diesem Zeitpunkt fehlten im betroffenen Gebiet jedoch die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder aus Aluminium. Laut Auskunft der Stadt wurden diese erst in den Kalenderwochen 48 und 49 angebracht. Das entspricht dem Zeitraum ab dem 24. November. Ursprünglich war das gesamte Projekt nur auf eine Dauer von vier Wochen angelegt. Damit fuhr das Scan-Fahrzeug den Großteil der regulären Testphase ohne die erforderliche Kennzeichnung durch die Straßen.
Erst die spätere Verlängerung des Versuchs bis kurz vor Weihnachten führte dazu, dass die Schilder überhaupt für längere Zeit sichtbar waren. Das Landesmobilitätsgesetz schreibt in Paragraph 13 jedoch vor, dass die Bereiche für Betroffene erkennbar sein müssen, bevor eine Datenerhebung stattfindet. Die Stadt argumentiert, man habe die Informationspflichten durch Pressemitteilungen, Social Media und temporäre Plakate vollauf erfüllt. Dennoch bleibt der Fakt bestehen, dass die dauerhafte Beschilderung erst Wochen nach dem ersten Kamerascann montiert wurde.
Umstrittene Sicht auf den Datenschutz
Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die Informationspflichten nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf den Aluminiumschildern fehlen die nach Artikel 13 DSGVO notwendigen Angaben zu den Rechten der Betroffenen. Die Stadtverwaltung vertritt hierzu eine exklusive Rechtsauffassung. Sie behauptet, diese Informationspflichten würden nur greifen, wenn Personen ihr Kennzeichen aktiv an einem Parkscheinautomaten eingeben müssten. Da Mannheim solche Automaten nicht nutze und nur Falschparkende erfasse, sehe man keine Notwendigkeit für weitergehende Hinweise auf den Schildern.
Diese Argumentation blendet zentrale rechtliche Standards aus. Die Erfassung eines Kfz-Kennzeichens in Verbindung mit Ort und Zeit gilt in der Rechtsprechung als Verarbeitung personenbezogener Daten. Die DSGVO unterscheidet dabei nicht, ob Daten aktiv eingegeben oder automatisiert durch eine Kamera erfasst werden. Auch die Einschränkung auf den Sicherheitsbereich entbindet die Behörde nicht von der Transparenzpflicht gegenüber den Bürger*innen. Ob die Stadt Mannheim hier gegen europäisches Recht verstoßen hat, bleibt eine offene Frage.
Fragliche Kosten für kurze Dauer
Für die Beschaffung und Aufstellung der Schilder sowie die begleitende Plakatierung zahlte die Stadt knapp 7.000 Euro. Die Verwaltung verteidigt diese Investition trotz der kurzen Einsatzdauer. Man habe durch die Beteiligung am Modellprojekt wertvolle Erkenntnisse aus erster Hand gewonnen und das Scan-Fahrzeug kostenfrei nutzen können. Eine Fortführung des Pilotprojekts sei laut Stadt nicht möglich, da Mannheim kein definierter Projektpartner sei. Von Beginn an sei der Testeinsatz des Scan-Fahrzeugs zeitlich befristet gewesen. Ob künftig eigene Geräte angeschafft werden, ist noch offen. Der Termin für die öffentliche Vorstellung der statistischen Auswertung am 10. Februar soll nun Klarheit über den praktischen Nutzen der Kontrollfahrten bringen.
Anmerkung der Redaktion: Am 1. Februar 2026 haben wir eine Formulierung im letzten Abschnitt präzisiert. Sie konnte zuvor den Eindruck erwecken, Mannheim dürfe generell keine Scan-Fahrzeuge einsetzen. Tatsächlich bezieht sich die Aussage der Stadt nur auf die Fortsetzung des Pilotprojekts. Ob die Stadt künftig eigene Geräte beschafft, ist Gegenstand laufender Prüfungen.
Quellen: Auskunft der Stadt Mannheim, eigene Recherchen
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