Neben dem Verhaltensscanner sollen jetzt noch Gesichtserkennnung mit Abgleich mit Bildern aus dem Internet kommen (Archivbild 2023) | Foto: M. Schülke
Mannheims Videoüberwachung galt einst als Alternative zur Gesichtserkennung. Nun plant das Land genau diese Erweiterung. Und noch mehr.
Als Baden-Württemberg 2018 die algorithmusbasierte Videoüberwachung in Mannheim einführte, stand ein Argument besonders im Vordergrund: Die neue Technik arbeite „nicht auf der Grundlage der Gesichtserkennung“. So formulierte es damals das Innenministerium zum Start des Modellprojekts. Statt Personen zu identifizieren, sollten lediglich gefährliche Verhaltensmuster wie Schlagen, Treten oder Rennen erkannt werden.
Datenschutz stand 2018 im Vordergrund
Die Abgrenzung zur Gesichtserkennung galt damals als zentrale Datenschutz-Zusicherung. Auch auf der Internetseite der Stadt Mannheim heißt es bis heute: „Eine biometrische Gesichtserkennung kommt in Mannheim nicht zum Einsatz.“
Nun kündigen Grüne und CDU in ihrem neuen Koalitionsvertrag jedoch genau eine solche Erweiterung an. Die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ soll ausgeweitet werden. Künftig soll neben der Erkennung von Verhaltensmustern auch „das Detektieren von gefährlichen Gegenständen und eine biometrische Fernidentifikation“ (also Gesichtserkennung) ermöglicht werden. Zusätzlich will die Koalition „eine Rechtsgrundlage schaffen, um Bilder automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Bildern abzugleichen“.
Mannheim als Vorbild für neue Überwachungstechnik
Die neue Technik soll ausdrücklich an das Mannheimer Pilotprojekt anknüpfen. Oberbürgermeister Christian Specht erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Der Mannheimer Videoschutz kann so als Vorreiter für ähnliche Projekte im ganzen Land dienen.“
Mit einem symbolischen Knopfdruck starteten der damalige Innenminister Thomas Strobl, der damalige Sicherheitsdezernent Christian Specht und der damalige Polizeipräsident Thomas Köber die intelligente Videoüberwachung in Mannheim | Foto: Stadt Mannheim
Die politische Entwicklung wirft Fragen auf. Denn die damalige öffentliche Kommunikation stellte die Abgrenzung zur Gesichtserkennung besonders heraus. Die algorithmusbasierte Videoüberwachung wurde vor allem mit schnellerer Reaktion auf Gefahrensituationen begründet. Das System sollte auffällige Bewegungsmuster erkennen und Polizeikräfte alarmieren. Nicht Personen identifizieren.
Bereits 2018 gab es jedoch Hinweise darauf, dass weitergehende technische Möglichkeiten diskutiert wurden. Damals wurde der damalige Vorsitzende der Grünen-Gemeinderatsfraktion Dirk Grunert mit den Worten zitiert: „Bürgermeister Specht wollte nicht versprechen, in der eigenen Amtszeit keine weiteren Techniken wie Gesichtserkennung oder Audioerkennung nachzurüsten.“ Weiter hieß es: „Stück für Stück werden so Bürgerrechte immer weiter beschnitten.“
Gerade der Verzicht auf Gesichtserkennung wurde damals als wichtiger Unterschied zu umfassenderen Überwachungssystemen und als Beitrag zum Datenschutz dargestellt.
Die Nicht-Antwort aus dem Rathaus
Das Neckarstadtblog konfrontierte die Stadt Mannheim mit den damaligen Aussagen und den aktuellen Plänen der Landesregierung. Da Oberbürgermeister Christian Specht als damaliger Sicherheitsdezernent maßgeblich für die Einführung des Mannheimer Modellprojekts verantwortlich war und das Vorhaben öffentlich vertreten hatte, richteten sich die Fragen ausdrücklich an ihn. Geantwortet hat allerdings die Pressesprecherin des Dezernats I.
In der Stellungnahme heißt es: „Bei Einführung des Modellprojekts ‚Intelligenter Videoschutz‘ gab es in Mannheim keine Überlegungen, den Videoschutz um eine Gesichtserkennung oder biometrische Fernidentifikation zu erweitern. Das ist auch heute nicht der Fall.“ Weiter erklärt die Stadt: „Das System soll in Mannheim auch weiterhin gefährliche Verhaltensmuster erkennen und Polizeibeamte auf derartige Vorkommnisse im Bereich des Videoschutzes aufmerksam machen.“
Die Stellungnahme wiederholt anschließend ausführlich die bekannte Argumentation der Anfangszeit. Die Videoanalyse arbeite als „Assistenzsystem“, erkenne gefährliche Verhaltensmuster und löse nur in solchen Fällen einen Alarm in der Videoschutzzentrale aus. Die automatisierte Verhaltensanalyse diene dem „Rechtsgüterschutz“ und dem „Daten- und Grundrechtsschutz“.
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Fragen zum künftigen Einsatz bleiben offen
Unbeantwortet bleibt jedoch, welche Rolle das Mannheimer Modellprojekt künftig spielen soll, wenn das Land Baden-Württemberg genau diese Technologie „nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ erweitern will.
Auch zur geplanten biometrischen Fernidentifikation und zum angekündigten automatisierten Abgleich mit öffentlich im Internet verfügbaren Bildern äußert sich die Stadt nicht näher. Stattdessen verweist sie darauf, dass „seitens der Stadt Mannheim keine Planungen“ bestünden, biometrische Daten in das bestehende System einzubeziehen. Die Pläne haben andere.
Die Antwort bleibt damit eng auf die aktuelle Nutzung des Mannheimer Systems beschränkt. Wie die damaligen Datenschutz-Zusicherungen mit den heutigen politischen Plänen zusammenpassen, beantwortet die Stadt und insbesondere Oberbürgermeister Specht nicht.
Videoüberwachung auf dem Alten Messplatz: Angeblich kein Fahndungssystem, aber dafür nutzbar | Foto: M. Schülke
Vom Assistenzsystem zur Identifikation
Dabei geht die neue Zielrichtung deutlich über die ursprüngliche Konzeption des Projekts hinaus. Die Mannheimer Videoüberwachung wurde zunächst als System zur Erkennung konkreter Gefahrensituationen präsentiert. Die im Koalitionsvertrag angekündigte biometrische Fernidentifikation würde dagegen die automatisierte Identifikation einzelner Personen ermöglichen und somit auch zu einem Fahndungswerkzeug werden.
Mit der geplanten biometrischen Fernidentifikation würde sich damit auch die datenschutzrechtliche Dimension des Projekts grundlegend verändern.
Der angekündigte automatisierte Bildabgleich im Internet würde den Anwendungsbereich zusätzlich erweitern. Laut einem Bericht von netzpolitik.org sollen damit öffentlich verfügbare Bilder etwa aus sozialen Netzwerken automatisiert abgeglichen werden können. Dafür wäre nach Angaben des Mediums eine erneute Novelle des Polizeigesetzes notwendig.
Wer entscheidet über künftige Erweiterungen?
Die Einführung der Mannheimer Videoüberwachung wurde ursprünglich vom Gemeinderat beschlossen. Damals stand die automatisierte Erkennung gefährlicher Verhaltensmuster im Mittelpunkt. Gesichtserkennung war ausdrücklich nicht Teil des Projekts. Auch mit diesem Datenschutzversprechen wurden kritische Stimmen damals zur Zustimmung bewegt.
Offen ist nun, wer letztlich über mögliche technische Erweiterungen entscheidet, falls das Land Baden-Württemberg die angekündigten gesetzlichen Grundlagen für biometrische Fernidentifikation und automatisierten Bildabgleich schafft.
Denn je stärker sich das System funktional erweitert, desto schwieriger dürfte es werden, den ursprünglich gezogenen Rahmen wieder einzugrenzen oder „den Geist wieder in die Flasche zu bekommen“.
Quellen: Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU, Auskünfte der Stadt Mannheim, netzpolitik.org
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Mannheims Videoüberwachung galt einst als Alternative zur Gesichtserkennung. Nun plant das Land genau diese Erweiterung. Und noch mehr.
Als Baden-Württemberg 2018 die algorithmusbasierte Videoüberwachung in Mannheim einführte, stand ein Argument besonders im Vordergrund: Die neue Technik arbeite „nicht auf der Grundlage der Gesichtserkennung“. So formulierte es damals das Innenministerium zum Start des Modellprojekts. Statt Personen zu identifizieren, sollten lediglich gefährliche Verhaltensmuster wie Schlagen, Treten oder Rennen erkannt werden.
Datenschutz stand 2018 im Vordergrund
Die Abgrenzung zur Gesichtserkennung galt damals als zentrale Datenschutz-Zusicherung. Auch auf der Internetseite der Stadt Mannheim heißt es bis heute: „Eine biometrische Gesichtserkennung kommt in Mannheim nicht zum Einsatz.“
Nun kündigen Grüne und CDU in ihrem neuen Koalitionsvertrag jedoch genau eine solche Erweiterung an. Die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ soll ausgeweitet werden. Künftig soll neben der Erkennung von Verhaltensmustern auch „das Detektieren von gefährlichen Gegenständen und eine biometrische Fernidentifikation“ (also Gesichtserkennung) ermöglicht werden. Zusätzlich will die Koalition „eine Rechtsgrundlage schaffen, um Bilder automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Bildern abzugleichen“.
Mannheim als Vorbild für neue Überwachungstechnik
Die neue Technik soll ausdrücklich an das Mannheimer Pilotprojekt anknüpfen. Oberbürgermeister Christian Specht erklärte dazu in einer Pressemitteilung: „Der Mannheimer Videoschutz kann so als Vorreiter für ähnliche Projekte im ganzen Land dienen.“
Die politische Entwicklung wirft Fragen auf. Denn die damalige öffentliche Kommunikation stellte die Abgrenzung zur Gesichtserkennung besonders heraus. Die algorithmusbasierte Videoüberwachung wurde vor allem mit schnellerer Reaktion auf Gefahrensituationen begründet. Das System sollte auffällige Bewegungsmuster erkennen und Polizeikräfte alarmieren. Nicht Personen identifizieren.
Bereits 2018 gab es jedoch Hinweise darauf, dass weitergehende technische Möglichkeiten diskutiert wurden. Damals wurde der damalige Vorsitzende der Grünen-Gemeinderatsfraktion Dirk Grunert mit den Worten zitiert: „Bürgermeister Specht wollte nicht versprechen, in der eigenen Amtszeit keine weiteren Techniken wie Gesichtserkennung oder Audioerkennung nachzurüsten.“ Weiter hieß es: „Stück für Stück werden so Bürgerrechte immer weiter beschnitten.“
Gerade der Verzicht auf Gesichtserkennung wurde damals als wichtiger Unterschied zu umfassenderen Überwachungssystemen und als Beitrag zum Datenschutz dargestellt.
Die Nicht-Antwort aus dem Rathaus
Das Neckarstadtblog konfrontierte die Stadt Mannheim mit den damaligen Aussagen und den aktuellen Plänen der Landesregierung. Da Oberbürgermeister Christian Specht als damaliger Sicherheitsdezernent maßgeblich für die Einführung des Mannheimer Modellprojekts verantwortlich war und das Vorhaben öffentlich vertreten hatte, richteten sich die Fragen ausdrücklich an ihn. Geantwortet hat allerdings die Pressesprecherin des Dezernats I.
In der Stellungnahme heißt es: „Bei Einführung des Modellprojekts ‚Intelligenter Videoschutz‘ gab es in Mannheim keine Überlegungen, den Videoschutz um eine Gesichtserkennung oder biometrische Fernidentifikation zu erweitern. Das ist auch heute nicht der Fall.“ Weiter erklärt die Stadt: „Das System soll in Mannheim auch weiterhin gefährliche Verhaltensmuster erkennen und Polizeibeamte auf derartige Vorkommnisse im Bereich des Videoschutzes aufmerksam machen.“
Die Stellungnahme wiederholt anschließend ausführlich die bekannte Argumentation der Anfangszeit. Die Videoanalyse arbeite als „Assistenzsystem“, erkenne gefährliche Verhaltensmuster und löse nur in solchen Fällen einen Alarm in der Videoschutzzentrale aus. Die automatisierte Verhaltensanalyse diene dem „Rechtsgüterschutz“ und dem „Daten- und Grundrechtsschutz“.
Fragen zum künftigen Einsatz bleiben offen
Unbeantwortet bleibt jedoch, welche Rolle das Mannheimer Modellprojekt künftig spielen soll, wenn das Land Baden-Württemberg genau diese Technologie „nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ erweitern will.
Auch zur geplanten biometrischen Fernidentifikation und zum angekündigten automatisierten Abgleich mit öffentlich im Internet verfügbaren Bildern äußert sich die Stadt nicht näher. Stattdessen verweist sie darauf, dass „seitens der Stadt Mannheim keine Planungen“ bestünden, biometrische Daten in das bestehende System einzubeziehen. Die Pläne haben andere.
Die Antwort bleibt damit eng auf die aktuelle Nutzung des Mannheimer Systems beschränkt. Wie die damaligen Datenschutz-Zusicherungen mit den heutigen politischen Plänen zusammenpassen, beantwortet die Stadt und insbesondere Oberbürgermeister Specht nicht.
Vom Assistenzsystem zur Identifikation
Dabei geht die neue Zielrichtung deutlich über die ursprüngliche Konzeption des Projekts hinaus. Die Mannheimer Videoüberwachung wurde zunächst als System zur Erkennung konkreter Gefahrensituationen präsentiert. Die im Koalitionsvertrag angekündigte biometrische Fernidentifikation würde dagegen die automatisierte Identifikation einzelner Personen ermöglichen und somit auch zu einem Fahndungswerkzeug werden.
Mit der geplanten biometrischen Fernidentifikation würde sich damit auch die datenschutzrechtliche Dimension des Projekts grundlegend verändern.
Der angekündigte automatisierte Bildabgleich im Internet würde den Anwendungsbereich zusätzlich erweitern. Laut einem Bericht von netzpolitik.org sollen damit öffentlich verfügbare Bilder etwa aus sozialen Netzwerken automatisiert abgeglichen werden können. Dafür wäre nach Angaben des Mediums eine erneute Novelle des Polizeigesetzes notwendig.
Wer entscheidet über künftige Erweiterungen?
Die Einführung der Mannheimer Videoüberwachung wurde ursprünglich vom Gemeinderat beschlossen. Damals stand die automatisierte Erkennung gefährlicher Verhaltensmuster im Mittelpunkt. Gesichtserkennung war ausdrücklich nicht Teil des Projekts. Auch mit diesem Datenschutzversprechen wurden kritische Stimmen damals zur Zustimmung bewegt.
Offen ist nun, wer letztlich über mögliche technische Erweiterungen entscheidet, falls das Land Baden-Württemberg die angekündigten gesetzlichen Grundlagen für biometrische Fernidentifikation und automatisierten Bildabgleich schafft.
Denn je stärker sich das System funktional erweitert, desto schwieriger dürfte es werden, den ursprünglich gezogenen Rahmen wieder einzugrenzen oder „den Geist wieder in die Flasche zu bekommen“.
Quellen: Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU, Auskünfte der Stadt Mannheim, netzpolitik.org
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