Werbung
Ihr bestimmt, wie viel wir leisten können. Unterstützt uns mit einem Dauerauftrag! IBAN: DE84 1001 1001 2620 4945 27 Verwendungszweck: Neckarstadtblog Spende
Aktuelles

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen schlagenden Polizisten ein

Trotz Videoaufzeichnung des Vorfalls wird das Ermittlungsverfahren gegen den Beamten Mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Werbung
spenden mobil banner 750x250 - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen schlagenden Polizisten ein

Der Mannheimer Morgen hatte im vergangenen Jahr sowohl einen Sicherheitsberater als auch den Kriminologie-Professor Christian Pfeiffer aus Hannover zu dem Vorfall befragt: Die Ohrfeige des Polizisten sei eindeutig zu bewerten. Eine solche Körperverletzung sei nicht gerechtfertigt, denn von dem gefesselten Mann sei keine Gefahr ausgegangen. Der Beamte hatte die Schläge sogar selbst zugegeben, dennoch sieht die Ermittlungsbehörde keinen hinreichenden Tatverdacht.

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim:

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat das wegen eines Polizeieinsatzes vom 08.05.2017 geführte Ermittlungsverfahren gegen am Einsatz beteiligte Polizeibeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt u. a. mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Am 08.05.2017 gegen 1 Uhr war der Polizei ein Einbruchsalarm auf einem Industriegelände in Mannheim-Neckarstadt gemeldet worden. Hierauf fuhren vier Funkstreifenwagen das Objekt an. Vor Ort konnten die Beamten erkennen, dass sich in der Lagerhalle eine Person aufhielt, die sich, vom Lichtkegel der Taschenlampen erfasst, wegduckte und in das Halleninnere lief. Die Polizei ging daher zu diesem Zeitpunkt von einem Einbruch aus und dass sich der Täter noch im Objekt befand. Die Beamten trafen sodann auf den Anzeigeerstatter, der einen knurrenden Schäferhund am Halsband hielt. Der Anzeigeerstatter wurde aufgefordert, den Hund anzuleinen und vor die Tür zu treten. Unmittelbar nachdem der Anzeigeerstatter vor die Tür trat, drängte der Hund ebenfalls nach draußen und lief zwischen den Einsatzkräften umher. Der unruhig gewordenen Hund biss plötzlich einen Polizeibeamten in den Unterarm (dieser wurde aufgrund der Dienstkleidung nur leicht verletzt), ließ von diesem ab und verbiss sich sodann in den Unterarm eines weiteren Polizeibeamten, der hierdurch erheblich verletzt wurde. Nachdem der Hund sich vom Anzeigeerstatter nicht beruhigen ließ und zu einem erneuten Angriff auf die Polizeibeamten ansetzte, gaben zwei Polizeibeamte Schüsse auf das Tier ab, um eine weitere Gefahr von sich und den Kollegen abzuwenden. Um dem Hund weiteres Leid zu ersparen, gaben die Beamten weitere Schüsse auf den Hund ab, wodurch dieser verstarb.

Derweil war der Anzeigeerstatter mit Handschließen geschlossen worden. Ihm wurde von dem ihn abführenden Polizeibeamten Vorhaltungen gemacht, weil er den Hund nicht angeleint oder in der Lagerhalle zurückgelassen hatte. In der Folge versetzte dieser Polizeibeamte dem Anzeigeerstatter zunächst im Hof des Anwesens und später im Eingangsbereich des Firmengeländes mit der Hand insgesamt zwei Schläge gegen den Hinterkopf.

schlag gegen kopf - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen schlagenden Polizisten ein
Von hinten bekommt der Mann einen Schlag an den Kopf

Aufgrund der erfolgten Medienberichterstattung und der Veröffentlichung einer Videoaufzeichnung von den Geschehnissen einer privaten Überwachungskamera hatte die Staatsanwaltschaft Mitte Mai 2017 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Anfang August 2017 erstattete der Anzeigeerstatter über seinen Rechtsanwalt zudem Strafanzeige.

Die Staatsanwaltschaft hat nunmehr das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Es konnte anhand der vorhandenen Videosequenzen und Zeugenaussagen nicht festgestellt werden, dass ein Faustschlag oder Stoß – wie vom Anzeigeerstatter behauptet – in die Rippen stattgefunden hat. Weiterhin konnte nicht festgestellt werden, dass die vom Beschuldigten eingeräumten Schläge mit der flachen Hand zu einer körperlichen Misshandlung des Anzeigeerstatters geführt haben. Soweit der Anzeigeerstatter psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen geltend gemacht hat, konnte ein ursächlicher Zusammenhang mit den Schlägen nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit hergestellt werden.

Was die Schussabgabe auf den Hund anbelangt, war diese gerechtfertigt, da der Hund bereits zwei Beamte durch Bisse verletzt hatte, davon einen erheblich, und der Hund im Begriff war, erneut die Beamten anzugreifen. Auch war der weitere Schusswaffengebrauch gegen das Tier gerechtfertigt, um dieses von seinen Leiden zu erlösen (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Tierschutzgesetz).

Werbung
werben in der neckarstadt orange - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen schlagenden Polizisten ein
Werbung

Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von:

Werbung