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Löbel und Kranz sehen einer Schlappe vor dem Landgericht entgegen

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Nikolas Löbel habe „vorsätzlich und offensichtlich rechtswidrig“ mit „verbotener Eigenmacht“ seinem Mieter die Wohnung weggenommen, heißt es im Urteil des Amtsgerichts Mannheim | Bild: Neckarstadtblog

In der heutigen Berufungsverhandlung wurde deutlich, dass das Landgericht das Urteil der Vorinstanz gegen MdB Nikolas Löbel (CDU) kaum abändern wird.

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Der Ex-Jurastudent Löbel und sein (Partei-)Freund, Anwalt Claudius Kranz, versuchten es auch nicht ernsthaft, die Vorsitzende Richterin Karin Hark umzustimmen. Sie verwiesen lediglich auf die Unmöglichkeit der Rückgabe der Wohnung, da diese mittlerweile zimmerweise an Student*innen vermietet worden sei.

Löbel handelte „vorsätzlich und offensichtlich rechtswidrig“

Das Amtsgericht Mannheim hatte Löbel am 7. August dazu verurteilt, dem Mieter die Wohnung wieder herauszugeben und ihm die Schlüssel auszuhändigen. Im Urteil des Amtsgerichts hieß es, dass Löbel „vorsätzlich und offensichtlich rechtswidrig gehandelt“ habe. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht gab zu erkennen, dass die Kammer sich der Ansicht des Amtsgerichts anschließen werde. Beim Mannheimer Morgen heißt es dazu, das Landgericht Mannheim sei der „vorübergehenden Auffassung“, dass der CDU-Politiker Nikolas Löbel mit „verbotener Eigenmacht“ seinem Mieter die Wohnung weggenommen habe.

Die Einstweilige Verfügung und das Hauptsacheverfahren

Bei der Berufungsverhandlung geht es nur um die Einstweilige Verfügung, die Nikolas Löbel dazu verurteilte, dem Mieter die Wohnung wieder herauszugeben und ihm die Schlüssel auszuhändigen. Im Hauptsacheverfahren wird unabhängig von diesem Urteil später noch geklärt, ob die Kündigung überhaupt rechtmäßig war. Selbst falls sich herausstellen würde, dass die Kündigung wirksam war, hätte Löbel nach Auffassung des Amtsgerichts dem Mieter seine Wohnung nicht mit „verbotener Eigenmacht“ wegnehmen dürfen.

Dem Mieter wird die Bestätigung dieses Urteils allerdings wenig nutzen, da Löbel die betreffende Wohnung – obwohl er annehmen musste, dass sein Mieter zurück wollte – in dem Haus in der Käfertaler Straße zwischenzeitlich zimmerweise an vier Student*innen vermietet. Der Mieter könnte also vor Gericht Recht bekommen, aber wohl nicht seine Wohnung zurück. „Gerechtigkeit“ im Sinne Löbels.

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Mieter lebte 40 Jahre in diesem Haus

Deshalb schlug die Vorsitzende Richterin die Einigung auf eine Entschädigungssumme vor. Als Abfindung bot Löbel wie bereits in der Verhandlung am Amtsgericht 5000 Euro an. Dies hatte die Anwältin des Mieters allerdings abgelehnt. „Er will unbedingt in die Wohnung zurück“, zitiert der Mannheimer Morgen die Anwältin des Mieters, da er einen Bezug zu dem Haus, in dem er seit 40 Jahren lebte, habe und in der Gegend verwurzelt sei.

Im Sommer sei während der Verhandlung am Amtsgericht eine kleinere Wohnung in Löbels Haus frei gewesen. Der Bundestagsabgeordete habe aber abgelehnt, dass der Mieter dort einzieht.

„Nicht mal ein Wort des Bedauerns“

Rechtsanwalt Sauer vom Mieterverein Mannheim, der den Mieter im Hauptsacheverfahren vertreten wird und als Zuschauer vor Ort war, zeigte sein völliges Unverständnis über das Verhalten von Mandant Löbel und Anwalt Kranz: „Nicht mal ein Wort des Bedauerns“ über ein mögliches Fehlverhalten, gibt ihn Kommunalinfo Mannheim wieder. Es sei auch nicht nachvollziehbar, dass die Vermieterseite kein irgendwie verhandelbares Angebot gemacht habe.

Das Landgericht wird am 28. Oktober 2020 seine Entscheidung verkünden, ob die Berufung von Nikolas Löbel verworfen oder ob das vorinstanzliche Urteil abgeändert wird.

Quellen: Mannheimer Morgen, Kommunalinfo Mannheim, Urteil des Amtsgericht Mannheim vom 07.08.2020 (4 C 3779/20), eigene Recherche

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