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Neue Regeln: Alltagsmaske reicht in Mannheim nicht mehr aus

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FFP2-Maske | Foto: lifetesterDOTnet (via Pixabay)

Überall dort, wo in Mannheim eine Maske getragen werden muss, sind nun medizinische Masken oder ein Atemschutz nach Standard FFP2, KN95, oder N95 vorgeschrieben.

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Die Stadt Mannheim passt ihre Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht an die neue Rechtsverordnung des Landes an.

Der Erlass der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg hat Anpassungen in der Allgemeinverfügung Maskenpflicht der Stadt Mannheim vom 20. März 2021 erforderlich gemacht. Letztere wird aufgehoben. In der jetzt neuen Fassung ist vor allem geregelt, dass nunmehr das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise einer Alltagsmaske nicht mehr genügt und überall dort, wo in Mannheim eine Maske getragen werden muss, eine medizinische Maske, die die Anforderungen der Norm DIN EN 14683:2019-10 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, oder eines Atemschutzes, der die Anforderungen der Standrads FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden muss.

Die neue Allgemeinverfügung ist bis zum 15. April 2021 befristet und gilt ab heute, 31. März 2021. Die Allgemeinverfügung kann nachgelesen werden unter https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften

Quelle: Pressemitteilung der Stadt Mannheim

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