Die Staatsanwaltschaft ermittelt | Bild: Neckarstadtblog
Die Staatsanwaltschaft Mannheim leitet nach mehrmonatigen Prüfungen ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ein.
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Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim mit einer Pressemitteilung heute bekannt gegeben hat, wurde mit Verfügung vom 26.03.2021 gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Anfangsverdacht der Untreue im Zusammenhang mit der CDU-Kreisgeschäftsstelle
Das bislang geführte Vorprüfungsverfahren habe ergeben, dass im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH ein Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten, u. a. der Untreue bestehe.
Maskenaffäre: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart verneint Vorwurf der Bestechlichkeit von Mandatsträgern
Soweit der Vorwurf der Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB) in Zusammenhang mit der Vermittlung von Maskengeschäften im Raum steht, habe die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart den Vorwurf geprüft und mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Im Gegensatz zu anderen in der Presse berichteten Vorgängen bestehe vorliegend kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der privaten Vermittlungstätigkeit des Nikolas Löbel und dessen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter.
Weitere Angaben zu dem bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführten Verfahren könne derzeit nicht gemacht werden. Eine Prognose über den Zeitpunkt des Abschlusses sei ebenfalls nicht möglich.
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim
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Die Staatsanwaltschaft Mannheim leitet nach mehrmonatigen Prüfungen ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ein.
Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim mit einer Pressemitteilung heute bekannt gegeben hat, wurde mit Verfügung vom 26.03.2021 gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Anfangsverdacht der Untreue im Zusammenhang mit der CDU-Kreisgeschäftsstelle
Das bislang geführte Vorprüfungsverfahren habe ergeben, dass im Zusammenhang mit der Anmietung von Räumlichkeiten in der Geschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Mannheim, der Vergütung von Personal und einer dem Beschuldigten zuzurechnenden GmbH ein Anfangsverdacht für die Begehung mehrerer Straftaten, u. a. der Untreue bestehe.
Maskenaffäre: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart verneint Vorwurf der Bestechlichkeit von Mandatsträgern
Soweit der Vorwurf der Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB) in Zusammenhang mit der Vermittlung von Maskengeschäften im Raum steht, habe die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart den Vorwurf geprüft und mangels Anfangsverdachts von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. Im Gegensatz zu anderen in der Presse berichteten Vorgängen bestehe vorliegend kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der privaten Vermittlungstätigkeit des Nikolas Löbel und dessen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter.
Weitere Angaben zu dem bei der Staatsanwaltschaft Mannheim geführten Verfahren könne derzeit nicht gemacht werden. Eine Prognose über den Zeitpunkt des Abschlusses sei ebenfalls nicht möglich.
Quelle: Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim
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