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Mieterverein kritisiert Neufestsetzung der Grundsteuer

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Ein Blick über die Neckarstadt | Foto: VP68 Videoproduktion

Der Mieterverein Mannheim kritisiert die neue Grundsteuer. Mieter*innen würden stärker belastet, während Gewerbeflächen entlastet werden.

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Der Mieterverein Mannheim reagierte mit deutlicher Kritik auf die neue Grundsteuerregelung in der Stadt. „Wohnen wird leider nochmals teurer“, heißt es in der Stellungnahme vom 17. Oktober 2024. Die geplante Erhöhung des Hebesatzes auf 365 Prozent für Wohngebäude sorge laut dem Mieterverein für eine steigende Belastung der Mieter*innen, da die Grundsteuer weiterhin als Betriebskosten umgelegt werde. In der Kritik steht dabei, dass insbesondere Gewerbeflächen entlastet werden, während das Aufkommen der Grundsteuer für Wohngebäude von 56 Prozent auf 63 Prozent steigen soll.

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Die Belastung wird deutlich vom Gewerbe- zum Wohnsektor verschoben | Quelle: Beschlussvorlage der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim habe angekündigt, die Neufestsetzung der Grundsteuer solle aufkommensneutral erfolgen, das bedeutet, dass die Stadt insgesamt nicht mehr Steuereinnahmen generiert als zuvor. Der Mieterverein hält jedoch dagegen, dass durch „mehrere Verschiebungen“ Wohngebäude im Vergleich zu Gewerbeflächen stärker belastet würden. In diesem Zusammenhang verweist der Mieterverein darauf, dass die Grundsteuer für Gewerbeflächen von 40 Prozent auf 28 Prozent sinke. Dies sei ein weiterer Grund, warum das Wohnen in der Stadt teurer werde.

Vorlage der Verwaltung

Die Stadt Mannheim hat in ihrer Beschlussvorlage die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B festgelegt. Der Hebesatz für landwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A) liegt künftig bei 300 Prozent, für private und gewerbliche Grundstücke (Grundsteuer B) bei 365 Prozent. Die Neufestsetzung sei laut der Stadt notwendig, um die Grundsteuererträge auf einem aufkommensneutralen Niveau zu halten. Es wird jedoch zu Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten kommen, da Wohnflächen künftig stärker belastet werden, während Gewerbeflächen entlastet werden.

Die Vorlage: PDF

Systemwidrige Umlage auf Mieter*innen

Die Kritik des Mietervereins richtet sich vor allem gegen die Möglichkeit, die Grundsteuer als Betriebskosten auf Mieter*innen umzulegen. „Die Grundsteuer ist eine Besitzsteuer – die Eigentümer*innen profitieren von Wertsteigerungen, nicht die Mietenden“, betont der Verein. Die Umlage der Steuer auf Mieter*innen sei daher „systemwidrig“. Bereits in der Vergangenheit hatte der Mieterverein gefordert, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskostenverordnung zu streichen. Der aktuelle Vorstoß zeigt, dass diese Forderung nach wie vor besteht.

Forderung nach politischen Gegenmaßnahmen

„Es ist sehr schade und zu kritisieren, dass Bund und Land Baden-Württemberg bei der Neuregelung der Grundsteuer die Verteuerung für Wohnraum in Kauf genommen haben, ohne gegenzusteuern“, führt der Mieterverein weiter aus. Die Kritik richtet sich somit nicht nur an die Stadt Mannheim, sondern auch an die politische Ebene von Bund und Land, die eine solche Regelung zugelassen hätten.

Zwar könnten für einzelne Wohnungen die Grundsteuerbeträge sinken, in vielen Fällen werde die Belastung jedoch „enorm“ steigen, so der Mieterverein. Er hebt hervor, dass das baden-württembergische Modell die Grundstücksfläche in den Fokus stelle, während die tatsächliche Nutzung zu wenig berücksichtigt werde. Dies führe zu weiteren Ungerechtigkeiten in der Belastung der Mietenden.

Die Debatte um die Neufestsetzung der Grundsteuer wird somit weiter anhalten, da die Auswirkungen auf die Wohnkosten in Mannheim spürbar sein dürften. Der Mieterverein bleibt dabei ein kritischer Begleiter der Reform und fordert erneut politische Maßnahmen, um die Belastung für Mieter*innen zu senken.

Reaktionen der Mannheimer Kommunalpolitik

In einem Bericht des Mannheimer Morgens wurde die Diskussion um die Neuregelung der Grundsteuer im Hauptausschuss des Gemeinderats zusammengefasst. Der Großteil der Fraktionen stimmte dem Vorschlag der Stadtverwaltung zu, lediglich die AfD lehnte die Hebesätze ohne Gegenvorschlag ab. Kritik kam von mehreren Seiten, insbesondere wegen der stärkeren Belastung privater Grundstücke und den zu erwartenden Problemen für bestimmte Eigentümer*innen, darunter ältere Menschen mit kleineren Häusern und großen Grundstücken. Finanzdezernent Volker Proffen betonte, dass die Stadt auf Härtefälle Rücksicht nehmen wolle und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen in Betracht ziehe, wie beispielsweise die Stundung von Zahlungen.

Grundsteuer und Hebesatz

Grundsteuer: Eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, die von den Kommunen erhoben wird. Sie betrifft sowohl private als auch gewerbliche Flächen.

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Hebesatz: Der Hebesatz bestimmt, wie hoch die Grundsteuer ist, die der oder die Eigentümer*in zahlen muss. Er wird als Prozentsatz auf den sogenannten Steuermessbetrag angewendet, den das Finanzamt berechnet. Ein höherer Hebesatz bedeutet eine höhere Steuerbelastung.

Städtische Hotline für Fragen

Die Stadt Mannheim hat speziell für Fragen zur Grundsteuerreform eine Hotline unter 0621 / 293 2830 eingerichtet, die Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, sowie freitags von 9 bis 12 Uhr erreichbar ist.


Nachtrag (Pressemitteilung vom 25.10.2024):

Grundsteuerreform: Neue Hebesätze für Mannheim beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Oktober die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B demnach 365 Prozent, für die Grundsteuer A 300 Prozent. Damit ist der Gemeinderat den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt.

„Für uns war es wichtig, dass wir die Grundsteuer aufkommensneutral gestalten. Das heißt, dass wir von den 75 Millionen Euro, die wir aktuell pro Jahr über die Grundsteuer einnehmen, nicht abweichen wollen. Sollten wir allerdings in einem Jahr feststellen, dass wir doch ein spürbares Plus oder Minus verzeichnen, werden wir den Hebesatz nochmals anpassen“, so Bürgermeister und Kämmerer Dr. Volker Proffen.

Hintergrund der Neuregelung

Grundlage der neuen Regelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht stufte die bisherige Berechnung der Grundsteuer als verfassungswidrig ein: Die Grundlage, nämlich die Grundstückswerte, sei „völlig überholt“ und ungerecht. In der Folge wurde die Grundsteuer per Bundesgesetz neu geregelt. Zudem wurde beschlossen, dass die Bundesländer vom Bundesgesetz abweichen und eigene Grundsteuergesetze verabschieden können. Baden-Württemberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine neue, einheitliche Regelung für das Land festgelegt. Nur die Hebesätze dürfen von den Kommunen eigenständig festgelegt werden – so auch bei der Stadt Mannheim, wo sie nun vom Gemeinderat beschlossen wurden.

Auswirkungen für die Bürger*innen

Für die meisten Bürger*innen ist vor allem die Grundsteuer B relevant, die auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird. Allgemein gilt, dass sich unbebaute Grundstücke verteuern und effizient bebaute Grundstücke, wie etwa Mehrfamilienhäuser, entlastet werden. „Folglich wird es Bürger*innen geben, die ab dem Jahr 2025 deutlich mehr Grundsteuer als bisher bezahlen müssen, aber auch viele, die deutlich weniger zu zahlen haben. Das ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die zwangsläufige Folge der Reform, an die wir als Stadt gebunden sind“, erläutert Dr. Proffen.

Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf dem sogenannten Grundsteuermessbetrag, der bei der Grundsteuer B hauptsächlich auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert beruht und mit der Steuermesszahl multipliziert wird. Das Finanzamt teilt diesen Steuermessbetrag jedem Grundstückseigentümer mit. Multipliziert mit dem Hebesatz der Grundsteuer B ergibt sich daraus die jährlich zu zahlende Grundsteuer. Beispielrechnung: Grundsteuermessbetrag 250 Euro × Hebesatz 3,65 = 912,50 Euro Grundsteuer.

Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle

Für Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie ermöglicht Investitionen in die Infrastruktur, soziale Projekte sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die Stadt Mannheim wird ab Anfang Januar rund 95.000 Grundsteuerbescheide per Post an die Bürger*innen verschicken.

Weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage unter www.mannheim.de/grundsteuerreform verfügbar.

Quellen: Mieterverein Mannheim, Bürgerinformationssystem der Stadt Mannheim, Mannheimer Morgen