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Betrunkener 62-Jähriger entblößt sich vor Freibadeingang

IMG 0873 - Betrunkener 62-Jähriger entblößt sich vor Freibadeingang
Das Herzogenriedbad (Archivbild) | Foto: M. Schülke

Ein betrunkener Deutscher soll am Herzogenriedbad Kindern und Jugendlichen sexuelle Angebote gemacht und sein Genital entblößt haben. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim (mit inhaltlichen Bearbeitungen durch die Redaktion):

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen.

Der Beschuldigte befand sich am 1.  Juni 2018 kurz nach 19 Uhr unmittelbar vor dem Nebeneingang des Herzogenriedbades in Mannheim. Dort sprach er ein 12-jähriges und 13-jähriges Kind und eine 14-jährige Jugendliche an, die sich im Bad befanden. Als die Minderjährigen neben ihm standen fragte er die Jugendliche, ob sie mit ihm schlafen wolle. Außerdem zeigte er den Dreien sein entblößtes Genital. Eine Badeaufsicht wurde aufgrund der Aufruhr auf den Beschuldigten aufmerksam und verständigte die Polizei. Polizeibeamte des Polizeireviers Neckarstadt konnten den 62-Jährigen auf einem Parkplatz des Herzogenriedparks vorläufig festnehmen. Der Beschuldigte stand erheblich unter dem Einfluss von Alkohol.

Der 62-Jährige wurde am 2.  Juni 2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei tateinheitlichen Fällen dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen den Mann Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Kriminalkommissariats Mannheim dauern an.


Die Staatsanwalt stellte in einer Folgemeldung klar (wir haben dies in der Pressemitteilung bereits richtig gestellt):

Der 62-jährige Beschuldigte befand sich bei der Tatausführung unmittelbar vor dem Nebeneingang des Herzogenriedbades und nicht auf dem Freibadgelände.

Die geschädigten Kinder und die Jugendliche befanden sich im Bad.

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