Werbung
Ihr bestimmt, wie viel wir leisten können. Unterstützt uns mit einem Dauerauftrag! IBAN: DE84 1001 1001 2620 4945 27 Verwendungszweck: Neckarstadtblog Spende
Politik

GBG stellt falsche Löbel-Aussagen richtig

karl heinz frings gbg p1050102 1142x642 - GBG stellt falsche Löbel-Aussagen richtig
GBG-Geschäftsführer Karl-Heinz Frings (Archivbild) | Foto: M. Schülke

Mit seiner Schlammschlacht zwingt MdB Nikolas Löbel (CDU) die GBG, ihr Schweigen zu brechen und auf seine Falschdarstellungen zu reagieren.

Werbung
spenden mobil banner 750x250 - GBG stellt falsche Löbel-Aussagen richtig

Seit das Neckarstadtblog am vergangenen Samstag und der Mannheimer Morgen am Sonntag einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex der GBG zugunsten von MdB Nikolas Löbel (CDU) aufgedeckt haben, hat der Bundestagsabgeordnete eine wahre Schlammschlacht begonnen. In heller Panik schoss er zunächst gegen den GBG-Geschäftsführer Karl-Heinz Frings, dann gegen die Presse, die angeblich eine von links gesteuerte politische Kampagne gegen ihn fahren würde. Natürlich zeigten sich die anderen Parteien empört über die Fakten, die durch die Medien ans Tageslicht kamen, und vermuten, dass dies erst die Spitze des Eisbergs war. Bislang steht zumindest, was den Verstoß gegen das sogenannte Compliance-Management-System angeht, nur fest, dass es ihn gab und dass Nikolas Löbel davon profitierte. Schuldzuweisungen gab es bislang keine seitens der GBG (dies ist die streitgegenständliche Pressemitteilung). Das sieht der junge Heißsporn aber anders und spuckt seitdem Gift und Galle.

Bekommt Nikolas Löbel in seiner Politikerblase noch genug Luft?

In einer öffentlichen E-Mail an den Geschäftsführer Frings greift er diesen an. Offensichtlich glaubt der Bundestagsabgeordnete an eine Art Verschwörung gegen ihn, er nennt es „parteipolitisch motivierte Kampagne“, der sich die kommunale Wohnungsbaugesellschaft angeschlossen habe. Die Pressemitteilung der GBG gebe „den Sachverhalt (…) völlig falsch wieder“. Dass diese Pressemitteilung überhaupt keine Aussagen macht, denen Herr Löbel widerspricht, spielt für ihn keine Rolle.

E-Mail von Nikolas Löbel an Karl-Heinz Frings (14.09.2020) (Rechtsschreibfehler im Original)

Sehr geehrter Herr Frings,
ich habe heute von einer Presseveröffentlichung der GBG zu meiner Person und meiner Anmietung einer Drehscheibenwohnung Ihres Hauses erfahren.
Ich muss feststellen, dass diese Presseveröffentlichung völlig falsch ist und ich fordere daher umgehend eine Richtigstellung durch die GBG.
Mit dieser presseöffentlichen Stellungnahme geben Sie den Sachverhalt nicht nur völlig falsch wieder, Sie beteiligen Sich auch an einer parteipolitisch motivierten Kampagne gegen meine Person und – das ist das Schlimmste – Sie unterstellen Ihren Mitarbeitern ein falsches Verhalten.
Aus meiner Sicht gab es kein Fehlverhalten meinerseits, aber auch kein Fehlverhalten Ihrer Mitarbeiter. Zu keinem Zeitpunkt wurde mir von irgendeiner Stelle der GBG erklärt, dass eine Vermietung an mich nicht möglich sei, sondern es wurde stets auf das Angebot der Gästewohnungen an die breite Mannheimer Bevölkerung verwiesen.
Ich möchte kurz festhalten, dass diese Email mein erster Kontakt zu Ihnen oder zur Geschäftsführung allgemein oder irgendeiner sonstigen Person mit leitender Funktion der GBG Mannheim in dieser Sache darstellt.
In einer aktuellen Berichterstattung des Mannheimer Morgen und diverser Internetblogs wird der Eindruck vermittelt, dass ich auf vermeintlich unlauterem Wege zur Anmietung einer solchen Wohnung gekommen sei. Das weise ich von mir.
Vielmehr stellt sich der Sachverhalt sehr einfach dar.
Ich bin Anfang dieses Jahres auf das Angebot der GBG zur Vermietung möblierter Wohnungen auf Zeit auf der Website der GBG aufmerksam geworden.
Ich darf von der Internetseite der GBG zitieren:
„Anreisen, einziehen und entspannt das Familienfest genießen oder in wohnlicher Atmosphäre die Dienstreise nach Mannheim erleben – das ist das Ziel, das wir für Sie erreichen möchten. Diese Leistung steht nicht ausschließlich GBG-Mietern zur Verfügung, sondern kann von jedem genutzt werden.“
Link:
https://www.gbg-mannheim.de/gaestewohnungen/inhalt
Nichts anderes habe ich gemacht.
Ich habe mich als Bürger dieser Stadt an die GBG gewandt und zwei Wohnungen für zwei meiner Mieter während der Sanierungsphase meines Mietobjektes zur Miete auf Zeit angefragt.
Mir wurde am Telefon mitgeteilt, dass dies kein Problem darstelle, lediglich zur Zeit alle sogenannten Gästewohnungen vermietet seien und man mir sodann über den Kundenservice 5 eine sogenannte Drehscheibenwohnung anbieten könne.
Auf meine Rückfrage hin, was der Unterschied sei, wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die Mieter in einer Drehscheibenwohnung lediglich Handtücher, Besteck und Bettwäsche selbst mitbringen müssten, diese Gegenstände wäre in einer Gästewohnung bereits vorhanden.
Ich habe um ein Angebot für zwei solcher Drehscheibenwohnungen gebeten und sodann zwei Mietverträge auf Zeit für zwei Wohnungen über 950 € bzw. 750 € pro Monat, also ca. 13 € auf den qm warm, abgeschlossen. Die Mietzahlungen habe ich immer pünktlich geleistet.
Bisher ist die GBG zu keinem Zeitpunkt mit der Aussage an mich herangetreten, dass diese Vermietung an mich nicht gewünscht sei oder mit der Bitte das noch laufende Mietverhältnis für die Partei Herrn A. aufzulösen.
Wenn Sie eine Vermietung von Wohnungen, ob Gästewohnungen oder Drehscheibenwohnungen an gewisse Personen der Stadtgesellschaft nicht wünschen oder eine Vergabepraxis solcher Wohnungen intern nicht ausreichend genug geklärt war, so dürfen Sie mir dafür keine Verantwortung zuschieben oder noch schlimmer, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine vermeintliche Schuld oder ein Fehlverhalten unterstellen.
Wenn es – wie die Presseveröffentlichung der GBG es wiedergibt – eine unterschiedliche Interpretation der Vergabepraxis solcher Wohnungen intern zwischen der Geschäftsführung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt, dann liegt das Organisationsversagen auf Seiten der Geschäftsführung. Ich wollte ein Angebot Ihrer Gesellschaft wahrnehmen, dass Sie öffentlich für alle Bürger unserer Stadt anbieten, habe dies angefragt und sodann ein Angebot Ihres Hauses erhalten. Dass mir nun dafür ein Fehlverhalten unterstellt wird und dies medial breitgetreten wird, entbehrt nicht nur jeglicher Grundlage, es ist menschlich auch sehr bedauerlich.
Dass Sie sich mit dieser Art der Presseveröffentlichung leider auch gegen Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen und sich an einer politisch motivierten Kampagne gegen meine Person beteiligen, missbillige ich und fordere Sie auf, dies umgehend öffentlich richtig zu stellen und sich bei mir sowie bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu entschuldigen.

Noch einmal auf den Punkt gebracht: Die GBG sagt, dass zwei Drehscheibenwohnungen vermietet wurden. Sie sagt außerdem, dass dies gegen ihre Regeln verstoßen würde. Mehr nicht. Auch Nikolas Löbel sagt, dass er zwei Drehscheibenwohnungen gemietet habe, nur Regeln kennt er nicht.

Da der Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Löbel nun im politischen Überlebenskampf versucht, alle und jeden zu beschädigen, der nicht auf seiner Seite ist und dabei unhaltbare Behauptungen aufstellt, sah sich der GBG-Geschäftsführer Karl-Heinz Frings wohl gezwungen, sich doch vor Abschluss der Untersuchung zu Wort zu melden und einiges richtigzustellen, um weiteren Schaden von seiner Gesellschaft abzuwenden.

Werbung
spenden dauerauftrag 900x421 1 - GBG stellt falsche Löbel-Aussagen richtig

Was hat Löbel gegen eine Prüfung des Regelverstoßes?

Zunächst schildert er noch einmal den Sachverhalt und erklärt die internen Regeln (Compliance-System) der GBG, die nicht nur die Vermietung, sondern in allen Bereichen und auf allen Ebenen gelten.

Die Geschäftsführung wurde durch ein externes Beschwerdeschreiben auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht: Zwei Nutzungsvereinbarungen über Drehscheibenwohnungen der GBG sind abgeschlossen worden. Nach einer ersten internen Prüfung wurde festgestellt, dass hierbei den Vorschriften der GBG offenbar nicht entsprochen wurde.

Da in diesen Vorgang interne und externe Personen eingebunden waren, ist die zwangsläufige Konsequenz, dass der Vorgang zur unabhängigen Überprüfung sowohl der Compliance-Beauftragten der GBG als auch einer externen Anwaltskanzlei übergeben wird. Diese Vorgehensweise haben wir öffentlich mitgeteilt. Das aktuell gültige Compliance-System der GBG ist ein öffentlich einsehbares Regelwerk, das unseren Mitarbeiter*innen als Leitplanken bei der täglichen Arbeit dient und dem auch die Geschäftsführung verpflichtet ist.

Claudius Kranz hätte den Regelverstoß wohl verhindern können

Im weiteren führt er aus, wer alles „auf dieses Regelwerk geschult“ wird. Unter anderem auch der Aufsichtsrat, dem zudem einmal jährlich ein Compliance-Bericht vorgelegt wird. Also ist davon auszugehen, dass Aufsichtsratsmitglied und Löbel-Anwalt Claudius Kranz bestens informiert war, wie der Verhaltenskodex der GBG aussieht. Wieso hat er seinen Mandanten Löbel nicht gewarnt? Oder schlug Löbel die Warnung in den Wind?

Unsere Mitarbeiter*innen, die Geschäftsleitung, die Geschäftsführung und die Aufsichtsratsmitglieder werden in turnusmäßigen Terminen auf dieses Regelwerk geschult. Einmal jährlich erstellt die Compliance-Beauftragte zudem einen Bericht für den Aufsichtsrat, dem sie allein verpflichtet ist. Exakt diesem Regelwerk folgen wir aktuell. Als kommunales Wohnungsbauunternehmen halten wir es darum für selbstverständlich, dass unsere Aufsichtsrats- und alle Gemeinderatsmitglieder eine solche unabhängige Prüfung schätzen und unterstützen.

Getroffener Bundestagsabgeordneter bellt

Nikolas Löbel tut in seiner öffentlichen E-Mail so, als ob Frings ihm die Schuld in die Schuhe schieben wolle. Dazu stellt dieser klar:

Eine seriöse abschließende Bewertung des Sachverhalts ist erst nach Vorliegen des Compliance-Berichts möglich. Bislang hat die GBG keine Bewertung vorgenommen, lediglich festgestellt, dass objektiv Regelungen nicht eingehalten wurden. Ein Fehlverhalten Dritter wurde nicht unterstellt. Alle Erklärungen und Bewertungen, die derzeit von anderen Beteiligten zu diesem Sachverhalt veröffentlicht werden, sind schlicht ungesicherte Behauptungen.

Die große Verschwörung gegen Löbel

Auch zum Vorwurf, die kommunale Wohnungsbaugesellschaft lasse sich von einer linken politischen Kampagne gegen ihn instrumentalisieren, findet Frings in der Pressemitteilung deutliche Worte. Es geht um Regeltreue und die sollte eigentlich auch zwei CDU-Politikern ein Anliegen sein, vor allem wenn einer davon ein Bundestagsmandat innehat.

Zu keinem Zeitpunkt hat es politische Einflussnahme zu den Erklärungen der GBG und zu der Einleitung des Compliance-Prüfungsprozesses gegeben. Diese öffentlich getätigten Behauptungen weisen wir zurück. Maßstab des Handelns der GBG ist die Sicherstellung der Regeleinhaltungen, auf denen die Reputation des Unternehmens beruht.

Fehlerkultur bei Löbel – Fehlanzeige

In seiner E-Mail an den Geschäftsführer versucht Löbel offensichtlich auch einen Keil zwischen die Mitarbeiter*innen und die Geschäftsführung zu treiben. Er behauptet einfach, Frings habe seine Mitarbeiter*innen öffentlich beschuldigt. Dabei hatte die GBG schon ganz zu Beginn der Affäre deutlich gemacht, dass es keine personellen Hetzjagden geben werde. Fehlerkultur heißt für den jungen Bundestagsabgeordneten, der schon viele Skandale um seine Person abschütteln konnte, einfach nur Krisenkommunikation. Bagatelle zugeben, sich menschlich zeigen und jeden mundtot machen, der im Weg steht.

Als GBG und Geschäftsführung verwahren wir uns zudem vor der Behauptung, dass wir unsere Mitarbeiter öffentlich beschuldigt haben. Unser gemeinsames Verständnis bei der GBG von Transparenz und Ehrlichkeit bedeutet auch, Fehler zu erkennen und abzustellen.

Unsere Redaktion wollte Nikolas Löbel die Gelegenheit geben, sich anhand eines Fragenkatalogs zur Sache zu äußern. Er ließ uns telefonisch mitteilen, dass er uns keine Fragen beantworten würde. Per E-Mail empfiehlt uns sein Büroleiter noch, uns beim Text des Mannheimer Morgens zu „bedienen“. Das sagt einiges über die Mentalität im Wahlkreisbüro von Nikolas Löbel aus.

Werbung
werben in der neckarstadt orange - GBG stellt falsche Löbel-Aussagen richtig
Werbung

Das Neckarstadtblog dankt für die Unterstützung von:

Werbung

1 Kommentar zu “GBG stellt falsche Löbel-Aussagen richtig

  1. Wem gehört die Stadt? Dem MARCEL

    Ist der Löbel Rücktritt gerechtfertigt oder längst überfällig?

Kommentare sind geschlossen.