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Das Landgericht wies heute die vom Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel (CDU) eingelegte Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ab.
Die Richterin Karin Hark sagte, Löbel habe „in verbotener Eigenmacht“ gehandelt, indem er die Schlösser einer Wohnung in seinem Haus in der Käfertaler Straße austauschen ließ. Der Mieter hatte seine Wohnung eigentlich nur vorübergehend für eine Sanierung geräumt. Trotz seines juristischen Erfolgs kann der Mieter allerdings nicht wieder zurück in seine Wohnung, da Löbel diese an mehrere Studenten vermietet hat.
Laut Mannheimer Morgen waren zur Urteilsverkündung weder Löbel noch sein Anwalt Claudius Kranz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat, vor dem Landgericht erschienen, was bei Zivilprozessen nicht unüblich sei.
Quelle: Mannheimer Morgen
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