Das Landgericht wies heute die vom Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel (CDU) eingelegte Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ab.
Werbung
Die Richterin Karin Hark sagte, Löbel habe „in verbotener Eigenmacht“ gehandelt, indem er die Schlösser einer Wohnung in seinem Haus in der Käfertaler Straße austauschen ließ. Der Mieter hatte seine Wohnung eigentlich nur vorübergehend für eine Sanierung geräumt. Trotz seines juristischen Erfolgs kann der Mieter allerdings nicht wieder zurück in seine Wohnung, da Löbel diese an mehrere Studenten vermietet hat.
Laut Mannheimer Morgen waren zur Urteilsverkündung weder Löbel noch sein Anwalt Claudius Kranz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat, vor dem Landgericht erschienen, was bei Zivilprozessen nicht unüblich sei.
Diese Webseite verwendet Cookies, um die Funktionalität zu ermöglichen, Inhalte darzustellen sowie für Statistiken und Werbung.
Funktionale Cookies
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Ab 1 Euro pro Monat sorgst Du dafür, dass unabhängiger Lokaljournalismus in der Neckarstadt möglich bleibt.
Hilf mit, dass sich alle ohne Bezahlschranken informieren und mitreden können. Deine Unterstützung macht den Unterschied für eine informierte demokratische Gesellschaft. 🤝 Jetzt spenden und die Neckarstadt stärken!
Das Landgericht wies heute die vom Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel (CDU) eingelegte Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil ab.
Die Richterin Karin Hark sagte, Löbel habe „in verbotener Eigenmacht“ gehandelt, indem er die Schlösser einer Wohnung in seinem Haus in der Käfertaler Straße austauschen ließ. Der Mieter hatte seine Wohnung eigentlich nur vorübergehend für eine Sanierung geräumt. Trotz seines juristischen Erfolgs kann der Mieter allerdings nicht wieder zurück in seine Wohnung, da Löbel diese an mehrere Studenten vermietet hat.
Laut Mannheimer Morgen waren zur Urteilsverkündung weder Löbel noch sein Anwalt Claudius Kranz, Fraktionsvorsitzender der CDU im Gemeinderat, vor dem Landgericht erschienen, was bei Zivilprozessen nicht unüblich sei.
Quelle: Mannheimer Morgen
Auch interessant…